Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden. Die Anmeldung muss in der Regel spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe der Versammlung (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf in den Medien) erfolgen. Bei Eil- oder Spontanversammlungen kann die Frist gegebenenfalls verkürzt werden, wenn der mit der Versammlung verfolgte Zweck ansonsten nicht erreicht werden könnte.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z. B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen.