Eine spannende Berufsausbildung, die sowohl den sicheren Umgang mit Rechtsvorschriften, aber auch betriebswirtschaftliches Denken und entsprechende Kenntnisse vermittelt, das ist die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).
Auszubildende im Landratsamt Weimarer Land sind mit Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung vertraut. Auch kaufmännische Tätigkeiten in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben gehören zu ihren Aufgaben. In der Personalverwaltung führen sie u.a. Personalakten und berechnen Bezüge oder Gehälter. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt.
Die anspruchsvolle und vielseitige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) dauert drei Jahre oder mit entsprechenden Voraussetzungen verkürzt 2 Jahre. Die Auszubildenden werden im Wechsel zwischen der theoretischen Ausbildung in der Thüringer Verwaltungsschule in Weimar und der praktischen Ausbildung in der Kreisverwaltung schon im ersten Ausbildungsjahr die Verwaltungsabläufe kennen lernen.
Kurzportrait zur Ausbildung Verwaltungsfachangestellter (m/w/d), Fachrichtung Kommunalverwaltung
Berufstyp:
- anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
- duale Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre oder verkürzt 2 Jahre (gesonderte Voraussetzungen)
Lernorte:
- Landratsamt mit nachgeordneten Einrichtungen und Thüringer Verwaltungsschule Weimar (duale Ausbildung)
Anforderungen:
- einen erfolgreich abgeschlossenen mittleren Bildungsabschluss oder Hochschulreife
- Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. beim Ordnen und Ablegen von Akten, beim Umgang mit personenbezogenen Informationen)
- Lernbereitschaft (z.B. bei Änderungen kommunaler Gesetze und Verordnungen)
- Serviceorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für das Beantworten von Bürgeranfragen, für das Erklären von Verwaltungsentscheidungen)
Schulfächer:
- Wirtschaft/Recht (z.B. beim Anwenden von Rechtsvorschriften)
- Deutsch (z.B. beim Erledigen von Schriftverkehr und Erstellen von Protokollen und Berichten)
- Mathematik (z.B. beim Bearbeiten von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen)
- Politik/Sozialkunde (z.B. um Zusammenhänge des Sozialsystems zu verstehen)
Ausbildungsvergütung:
- hier greift der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)