Ämterstruktur des Landratsamtes Weimarer Land und seinen nachgeordneten Einrichtungen
Die Ämterstruktur stellt einen Wegweiser zum Verwaltungsaufbau und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung dar. Das Landratsamt Weimarer Land ist organisatorisch untergliedert in zwei Dezernate.
Zusätzlich stehen der Landrätin zur fachlichen Beratung geeignete Stabsstellen zur Verfügung.
Die nachfolgende Übersicht dient als Orientierungshilfe bei Ihrer Suche nach den entsprechenden Ämtern sowie zugehörigen Sachgebieten. Über die Verknüpfung gelangen Sie zu Ihrem Anliegen und den zuständigen Ansprechpersonen.
Dezernat I - Bereich der Landrätin
Frau Christiane Schmidt-Rose ist seit dem 01.07.2018 Landrätin des Kreises Weimarer Land.
Das Dezernat I ist der Landrätin zugeordnet.
Kommunalaufsicht
Finanzverwaltung
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus
Dezernat II - Bereich der Beigeordneten
Frau Jacqueline Schwikal ist seit dem 15.08.2018 Beigeordnete des Kreises Weimarer Land.
Das Dezernat II ist der Beigeordneten untergliedert.
Beigeordnete
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sozialamt
Finanzen/ Sonstige Sozialleistungen
Allgemeiner Sozialer Dienst/ Betreuungsbehörde
Schwerbehindertenfeststellungsverfahren/ Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe
Wohngeld/ Bildung und Teilhabe
Hilfe zur Lebenssicherung (Sozialhilfe)
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Spätaussiedler
Seniorenbüro und Seniorenbeauftragter
Senioren - und Behindertenbeirat
Jugend- und Sportamt
- Adoption und Pflegekinderwesen
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche
- Allgemeiner Sozialer Dienst/ Jugendgerichtshilfe
- Frühe Hilfen
Wirtschaftliche Unterstützung/ Sportförderung/ Kindertagesbetreuung
Bauamt
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Abbruch von baulichen Anlagen
- Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Bauvorbescheid
- Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Vereinfachtes Baugenehmigungsvorhaben
- Bauunterlagen für vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigungsverfahren
- Bauantragsunterlagen für das vollständige Baugenehmigungsverfahren
- Baulasten
- Selbstverpflichtung die Fristen für das Baugenehmigungsverfahren auf ein Mindestmaß zu verkürzen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung