Allgemeiner Sozialer Dienst
Die Hauptaufgabe das Allgemeinen Sozialen Dienstes besteht in der Prüfung der Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Leistungsgewährung kann aus verschiedenen Elementen bestehen und sich beispielsweise auf die Bereiche Beratung, Wohnen, soziale Kontakte, Frühförderung, Schul-/ Ausbildung, Beschäftigung/Arbeit oder auch auf Pflegeleistungen beziehen und als Sach- oder Geldleistung (Persönliches Budget) ausgereicht werden.
Sie erfolgt im Rahmen der Teilhabe- und Gesamtplanung.
Zur weiteren Information:
- Beratungen erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten bzw. können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser durchgeführt werden.
- Hausbesuche sind möglich.