Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst ist unter anderem für Verbeamtungsuntersuchungen, Beurteilungen von Dienstfähigkeiten von Beamten, Begutachtungen von Beamten zwecks Feststellung der Notwendigkeit von Rehabilitationsbehandlungen, Prüfungsfähigkeitsbegutachtungen, Begutachtungen bezüglich der Haft- bzw. Verhandlungstauglichkeit, Genehmigungen zur Bestattungsfristverlängerungen, Vornahme einer zweiten Leichenschau, Ausstellung von internationalen Leichenpässen und Aufbewahrung von Totenscheinen zuständig.
Hierfür muss vorher ein Termin vereinbart werden.