Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Spätaussiedler
Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Aufgabe des Kreises Weimarer Land im übertragenen Wirkungskreis.
Des Weiteren ist das Landratsamt zuständige Aufnahmebehörde für Spätaussiedler im Kreis Weimarer Land.