Bauantragsunterlagen für das vollständige Baugenehmigungsverfahren
Welche Bauvorlagen im konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, richtet sich nach dem anzuwendenden Genehmigungsverfahren.
Der genaue Umfang der Bauvorlagen ist abhängig von dem beantragten Vorhaben und im Rahmen der Vorgespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
1. Bauantragsformular mit Unterschriften, Namen, Adressen und Telefonnummern des Antragstellers und des Entwurfsverfassers sowie der genauen Bezeichnung des Vorhabens sowie des Baugrundstücks unter Angabe von Adresse, Flur und Flurstück.
2. Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (erhältlich beim Fachbereich Vermessung und Kataster des Kreises Weimarer Land
3. Amtlicher Lageplan mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen und Angaben über das zu bebauende Grundstück und die geplanten baulichen Anlagen sowie die Nachbargrundstücke und die Nachbargebäude insbesondere mit Darstellung von:
- Maßstab (mindestens 1:500) mit Nordpfeil,
- vorhandenen baulichen Anlagen,
- Denkmälern und geschütztem Baumbestand,
- Baulasten,
- Grunddienstbarkeiten von Flächen für Hochspannungsleitungen und unterirdischen Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wärme, Wasser),
- Hydranten und anderen Wasserentnahmestellen für Löschzwecke sowie
- geplanten baulichen Anlagen mit Abstandflächen, Stellplätzen, Plätzen für Abfallbehälter, Grünflächen, Entwässerungsleitungen bis zum öffentlichen Kanal bzw.
Abwasserbehandlungsanlagen mit Abwassereinleitung. - Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung der geplanten baulichen Anlagen
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 mit Angaben über den vorbeugenden und baulichen Brandschutz
- Baubeschreibung mit Angaben über die Bauprodukte und Bauarten der äußeren Gestaltung (Baustoffe, Farben) und der Nutzung
- Bei gewerblichen Bauvorhaben Betriebsbeschreibung insbesondere mit Angaben über:
- Art der gewerblichen Tätigkeit
- Art und Zahl der Maschinen und Apparate
- Art der zu verwendenden Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse sowie
- die Art ihrer Lagerung
- Art, Menge und Verbleib der Abfälle und des besonders zu behandelnden Abwassers
- Betriebszeiten
- Anzahl der Beschäftigten
Bautechnische Nachweise sind insbesondere:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis (Nachweis des Brandverhaltens der Baustoffe und der Feuerwiderstandsdauer) der Bauteile; bei Sonderbauten ein Brandschutzkonzept eines anerkannten Sachverständigen
Weitere Nachweise (z.B.):
- Nachweis des Schallschutzes
- Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 bei Gebäuden
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
- Statistischer Erhebungsbogen