Bauantragsunterlagen
Mit dem Antrag für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben (Antrag auf Genehmigungsfreistellung, Bauantrag) sind bestimmte Unterlagen, im Regelfall erstellt durch eine bauvorlageberechtigte Person, vorzulegen. Art, Form und Umfang dieser Unterlagen richten sich nach der Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO).
Neben dem Antragsformular sind, abhängig vom Bauvorhaben, jedoch im Regelfall folgende Bauvorlagen einzureichen:
- Baubeschreibung
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
- vermaßter, maßstabsgerechter Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Unabhängig vom Prüfumfang eines Baugenehmigungsverfahrens müssen für nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die bautechnischen Nachweise, ggf. bauaufsichtlich geprüft, spätestens bis Baubeginn auf der Baustelle vorliegen.
Bautechnische Nachweise sind:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Nachweis des Erschütterungsschutzes
Bei der Errichtung von Gebäuden muss zudem ein statistischer Erhebungsbogen eingereicht werden.