Bauunterlagen für vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Den einzelnen Anträgen (Bauantrag, Genehmigungsfreistellung usw.) sind unterschiedliche Unterlagen beizufügen. Desweiteren ist in den entsprechenden Antragsformularen eine Aufzählung der jeweils erforderlichen Unterlagen enthalten.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 62 ThürBO müssen die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes noch nicht mit dem Bauantrag vorgelegt werden. Diese müssen nach erteilter Baugenehmigung, jedoch spätestens zu Baubeginn, auf der Baustelle vorliegen.
Hinweis: Besorgen Sie sich das für Ihr Vorhaben notwendige Antragsformular und entnehmen Sie diesem, welche Unterlagen (Anlagen) ihrem Antrag beizufügen sind.
Anlagen sind insbesondere:
1. Auszug aus der Liegenschaftskarte
2. vermaßter, maßstabsgerechter Lageplan
3. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
4. Baubeschreibung
5. Bautechnische Nachweise (optional)
- Standsicherheitsnachweise
- Brandschutznachweise
- Schallschutznachweise
6. Statistischer Erhebungsbogen