Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Den Antragsbogen erhalten Sie auf Anfrage in der Unteren Gewerbebehörde.
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Den Antragsbogen erhalten Sie auf Anfrage in der Unteren Gewerbebehörde.
Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 GewO, Pfandleihgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Finanzanlagenvermittler, Immobiliendarlehensvermittler