Coronavirus und Arbeitsrecht
Informationen zu Entschädigung
Über die Möglichkeiten einer Entschädigung § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) informiert das Thüringer Landesverwaltungsamt auf seiner Webseite.
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Daneben steht Ihnen für Auskünfte rund um die Entschädigungsverfahren nach § 56 Infektionsschutzgesetz das Service-Telefon des Thüringer Landesverwaltungsamtes Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 0361 57 332 1469 zur Verfügung.
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie alle Informationen, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.