Informationen gem. Art. 13 und 14 DS-GVO - Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

1. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreis Weimarer Land
vertreten durch die Landrätin
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Tel.: 03644 540-0
E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de

Innerorganisatorisch verantwortlich:
Amt: Ordnungs- und Rechtsamt
Sachgebiet: Staatsangehörigkeitsbehörde
Telefon: 03644 540-778
Fax: 03644 540-789
E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Kreis Weimarer Land | Behördliche Datenschutzbeauftragte
Dienstsitz: Landratsamt Weimarer Land
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 03644 540-139
E-Mail: post.datenschutzbeauftragte@weimarerland.de

3. Zwecke der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für folgende Zwecke verarbeitet:
☒ Einbürgerungsverfahren
☒ Staatsangehörigkeitsvorgänge
☒ Optionsverfahren

4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und e), Art. 6 Abs. 2 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. §§ 31-33, 36 und 37 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz)

5. Kategorien personenbezogener Daten
Von Ihnen werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet:
Name/Geburtsname/ Vorname, Anschrift im Inland, Kontaktdaten, Geburtsdaten (Datum, Ort, Land), Staatsangehörigkeiten, Passdaten, Aufenthaltsdaten im Inland, Beruf und Einkommen, Zusicherungs- und Bescheiddaten, Geschlecht, Familienstand, weitere: Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest

6. Empfänger Ihrer Daten
☒ innerhalb des Verantwortlichen: Ausländerbehörde (Zur Prüfung der bei Einbürgerungsverfahren erforderlichen Voraussetzungen); Gewerbeamt (Bei Selbstständigen zur Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen); Sozialamt (Bei Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII) Jugend- und Sportamt (Zur Prüfung Zahlung Unterhalt)
☒ Dritte (außerhalb des Verantwortlichen): andere Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörden, Ausländerbehörden, Meldebehörden, Auslandsvertretungen, Bundesverwaltungsamt, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Finanz – und Polizeibehörden, Sozialleistungsträger.

Soweit dies zur Bearbeitung des Verfahrens erforderlich ist, übermittelt die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihre personenbezogenen Daten an andere öffentliche Stellen. Hierzu gehört im Regelfall die Weitergabe an die zuständige Ausländerbehörde, das Thüringer Landeskriminalamt, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben) und das Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister - (bei Antragstellern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben) zwecks Einholung von Auskünften. Im Einzelfall werden, soweit dies zur Bearbeitung des Antrags oder zur Überprüfung von Angaben erforderlich ist, auch Auskünfte bei anderen zuständigen Behörden und Gerichten eingeholt. Bei den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden werden Auskünfte über anhängige Ermittlungsverfahren und sonstige strafrechtliche Erkenntnisse, über verfassungsfeindliche oder extremistische Betätigungen eingeholt. Bei den Ausländerbehörden werden insbesondere Auskünfte über das Vorliegen von aufenthaltsrechtlichen Ausweisungsgründen eingeholt. Darüber hinaus werden Angaben zu Dauer und Rechtsgrundlagen Ihres Inlandaufenthaltes erhoben. Sofern es zur Sachverhaltsermittlung erforderlich ist, kann die Ausländerakte eingesehen werden. Im Einzelfall werden, soweit dies zur Bearbeitung des Antrags oder zur Überprüfung von Angaben erforderlich ist, auch weitere Auskünfte, wie z.B. über Wohnungsanmeldungen, zur Geschäftsfähigkeit oder gesetzlichen Vertretung, zu Strafverfahren und Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei den zuständigen Behörden und Gerichten eingeholt. Sollten zur Antragsbearbeitung Auskünfte der Agentur für Arbeit bzw. der für die Leistungsgewährung zuständigen kommunalen Träger, der Sozialbehörden oder anderer Stellen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich sein, werden Sie um eine besondere Einverständniserklärung gebeten; dies gilt auch in den Fällen, in denen im Zusammenhang mit einer erforderlichen Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit Kontakt mit der zuständigen Auslandsvertretung aufgenommen werden soll. Sie können die Einwilligung auch verweigern; eine abschließende Prüfung Ihres Einbürgerungsantrags ist dann allerdings nicht möglich. Mitgeteilt werden in der Regel Ihre Grundpersonalien (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt), soweit vorhanden auch der letzte innerdeutsche Wohnsitz sowie die Antragsart (z. B. Feststellungsverfahren, Einbürgerung, Verzichtsverfahren). Gemäß § 32 StAG ist das Landratsamt als Staatsangehörigkeitsbehörde gesetzlich verpflichtet anderen Staatsangehörigkeitsbehörden personenbezogene Daten (z.B. in Form der Übersendung einer Staatsangehörigkeitsakte zur Einsichtnahme) zu übermitteln, wenn diese zur Aufgabenerfüllung der anderen Staatsangehörigkeitsbehörde notwendig sind. Nach bestandskräftigem Abschluss des Staatsangehörigkeitsverfahrens (positiv wie auch negativ), ist die Entscheidung gem. § 33 Abs. 3 StAG an das Register über Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Register EStA) zu übermitteln. Im Register werden folgende Daten gespeichert:
Grundpersonalien des Betroffenen (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift im Zeitpunkt der Entscheidung), Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde, Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat Die Daten werden im EStA-Register dauerhaft gespeichert.

Ihre Rechte Sie haben gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) das Recht auf Auskunft (Art.15 DS-GVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und gegenüber der Behörde, die den Eintrag vorgenommen hat, das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) bzw. Löschung (Art. 17 DS-GVO) der Daten; jeweils unter den dort beschriebenen Voraussetzungen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Aufsichtsbehörde ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Verantwortliche Stelle für das Register EStA ist das Bundesverwaltungsamt. Nach § 33 Abs. 5 StAG teilt das Landratsamt Weimarer Land, als Staatsangehörigkeitsbehörde, nach seiner Entscheidung, dass eine Person eingebürgert worden ist oder die deutsche
Staatsangehörigkeit weiterhin besitzt, verloren, aufgegeben oder nicht erworben hat, der zuständigen Meldebehörde oder der Auslandsvertretung die oben genannten Daten unverzüglich mit.

7. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es ist grundsätzlich nicht beabsichtigt, personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation weiterzugeben, außer es ist erlaubt. Einige Übermittlungspflichten ergeben sich aus unterschiedlichen Übereinkommen, so wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung z.B. der
Auslandsvertretung Ihres bisherigen Herkunftsstaates übermittelt.

8. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Die Daten zu einem Verfahren werden solange gespeichert, wie sie zur Zweckerreichung benötigt werden. Zur Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte und der Ihrer Nachfahren in späteren Verwaltungsverfahren, werden die Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, dauerhaft aufbewahrt.

9. Welche Rechte haben Sie?
Einige Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO).

10. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO
☒ Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

11. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).

12. Gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist
☒ gesetzlich vorgeschrieben ☐ vertraglich vorgeschrieben ☐ für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 31 StAG. Verstöße dagegen sind nach § 42 StAG strafbewehrt. Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten hat zur Folge, dass keine bzw. eine ablehnende Entscheidung im Staatsangehörigkeitsverfahren erfolgt.

13. Quelle der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten stammen aus folgender Quelle:
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten direkt bei Ihnen erhoben. Soweit personenbezogene Daten nicht bei Ihnen sondern bei Dritten erhoben worden sind (siehe unter Punkt 6), wird Ihnen die Quelle der Daten im ersten Anschreiben nach Erhebung mitgeteilt.

Ihre personenbezogenen Daten stammen aus einer öffentlich zugänglichen Quelle:
☐ ja ☒ nein

14. Erfolgt die Datenverarbeitung mittels einer automatisierten Entscheidung?
☐ ja ☒ nein

15. Werden meine personenbezogenen Daten noch für einen anderen Zweck verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck, für den die Daten erhoben wurden.

Diese Datenschutzinformationen stellen wir Ihnen auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung.

Stand: November 2023