Untere Denkmalschutzbehörde
Die Untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB) hat die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Für Maßnahmen und Anträge auf Grundlage des Thüringer Denkmalschutzgesetzes ist die UDSchB zuständig.