Hygiene und Infektionsschutz

Das Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz ist für Hygieneüberwachungen aller medizinischen, pflegerischen und Gemeinschaftseinrichtungen, Trink- und Badewasserüberwachung, Infektionsschutzberatung zur Verhütung bzw. beim Auftreten von Infektionskrankheit, Infektionsquellen- und Kontaktpersonenermittlung, Veranlassung von labordiagnostischen Untersuchungen, HIV-, AIDS- und Tuberkuloseberatung, Belehrungen für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln, Medizinalaufsicht und für die Koordinierung des MRE-Netzwerkes Weimar/Weimarer Land zuständig.

Der Bereich Seuchenmanagement/Seuchenalarmplanung ist für Beratungen und Unterstützung in Bezug auf betriebliche Pandemieplanungen, Aufbereitung von Infektionsgeschehen, Durchführung von Informationsveranstaltungen und Übungen in Einrichtungen (z. Bsp. korrektes An- und Ausziehen von persönlicher Schutzausrüstung) sowie für die Erarbeitung von Krisenkommunikationsstrukturen zuständig.

Termine für alle Zuständigkeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.

Belehrung für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln mit der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsausweis)

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für Personen ab 15 Jahren mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort im Landkreis Weimarer Land!
Ohne vorherige Terminvereinbarung ist die Ausstellung nicht möglich!

Terminvereinbarung:
  
03644 540-525 oder

Ausländische Mitbürger müssen einen Dolmetscher mitbringen!

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, Schülerausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten erfolgen oder die unten zur Verfügung stehende, vorgefertigte Einverständniserklärung ausgefüllt und vorgelegt werden.
  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten zwingend erforderlich.

Dauer der Belehrung: ca. 30 Minuten

Gebühren:

  • Erstausstellung eines Nachweisheftes nach § 43 Infektionsschutzgesetz – 30,00 Euro
  • Ausstellung einer Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Rahmen eines Schülerpraktikums für Schüler mit Wohnsitz im Weimarer Land – kostenlos (eine Bescheinigung der Schule über das Praktikum ist zwingend notwendig)
  • Ausstellung eines Duplikates – 8,00 Euro

Merkblätter und allgemeine Informationen zu Infektionskrankheiten

Wir sind für Sie da

Frau Dipl.-Med. Knieknecht
03644 540-582

Sachgebietsleiterin, Ärztin

Frau Brozio
03644 540-586

Gesundheitsaufseherin

Frau Lailach
03644 540-582

Hygienefachkraft

Herr Kube
03644 540-587

Gesundheitsaufseher

Frau Schwarz
03644 540-570

Fachkraft für Hygieneüberwachung

Frau Bieling
03644 540-584

Sachbearbeiterin Infektionsschutz

Frau Götz
03644 540-590

Sachbearbeiterin Seuchenmanagement