Kommunalaufsicht
Als Kommunalaufsicht haben wir die vorrangige Aufgabe, die kreisangehörigen Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen, aber auch deren Verwaltungstätigkeit (Satzungen, Haushalte, sonstige Entscheidungen) zu beaufsichtigen und bei rechtswidrigem Handeln im staatlichen Interesse einzuschreiten. Als Widerspruchsbehörde entscheiden wir über Widersprüche der Bürger gegen Bescheide der Gemeinden und Zweckverbände.
Der Freistaat Thüringen weist jedem Landratsamt zur Wahrnehmung der Aufgabe der Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände einen direkt der Verwaltungsspitze unterstellten leitenden staatlichen Beamten zu. Das weitere Personal der Kommunalaufsicht stellt der Landkreis. Nachfolgend stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieses Amtes, deren Aufgabengebiete und Arbeitsschwerpunkte, versehen mit den entsprechenden Kontaktinformationen.