Kreiskasse
Die Kreiskasse ist für die Abwicklung und Überwachung des täglichen Zahlungsverkehrs für die gesamte Kreisverwaltung zuständig. Dazu gehören u.a. alle baren und unbaren Ein- und Auszahlungen sowie bei nicht fristgerecht geleisteten Einzahlungen die Einleitung des Mahnverfahrens.
Als Teilbereich der Kreiskasse ist die Vollstreckung darüber hinaus befugt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher sowie zugelassener privatrechtlicher Forderungen des Kreises Weimarer Land sowie fremder Behörden im Rahmen der Amtshilfe zu vollziehen.