Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt stellen den Lebensunterhalt sicher. Sie sind einkommens- und vermögensabhängig, hierbei ist auch der nicht getrennt lebende Partner zu berücksichtigen. Der monatliche Bedarf umfasst vor allem die maßgebende Regelbedarfsstufe, angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, eventuell Mehrbedarfe sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Es handelt sich immer um einen Individualanspruch, hierzu können Sie sich gern beraten lassen.
Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag geprüft und erbracht. Sofern durch vorrangige Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann, besteht kein Anspruch.