Regional- und Bauplanung
Das Landratsamt ist Träger öffentlicher Belange für Planungen nach dem Baugesetzbuch, Bergrecht und anderen Gesetzen sowie Vorschriften. Der Fachbereich koordiniert diese Aufgabe im Landratsamt Weimarer Land.
Dazu gehören:
• Koordination bei der Beteiligung des Landratsamtes Weimarer Land als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den Fachämtern des Landratsamtes - Abgabe einer Gesamtstellungnahme des Landratsamtes Weimarer Land –
• Mitwirkung bei Kooperationsgemeinschaften im Rahmen der Landes- und Regionalplanung des Landes sowie der Städte und Gemeinden
• Zusammenarbeit mit der RAG Leader
• Beratung und Unterstützung bei der Aufstellung von Bauleitplänen und anderen Satzungen im Baurecht