Vereinfachtes Baugenehmigungsvorhaben
Dieses Baugenehmigungsverfahren findet insbesondere für Gebäude der Gebäudeklasse 1-3 (außer Sonderbauten) und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Anwendung. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 65 Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Im vereinfachten Verfahren prüft die Untere Bauaufsichtsbehörde:
- die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorschriften der §§ 29 bis 38 Baugesetzbuch,
- beantragte Abweichungen im Sinne des § 73 ThürBO,
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn eine Entscheidung nach anderem Recht durch eine Baugenehmigung ersetzt wird (sog. "Aufgedrängtes Fachrecht").
Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen sind z. B. denkmalschutzrechtliche Entscheidungen.
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind in Eigenverantwortung durch die Bauherrschaft und die anderen am Bau Beteiligten einzuhalten.