Vereinfachtes Baugenehmigungsvorhaben

Dieses Baugenehmigungsverfahren findet insbesondere für Gebäude der Gebäudeklasse 1-3 (außer Sonderbauten) und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, Anwendung. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 65 Thüringer Bauordnung (ThürBO).

Im vereinfachten Verfahren prüft die Untere Bauaufsichtsbehörde:

  • die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorschriften der §§ 29 bis 38 Baugesetzbuch,
  • beantragte Abweichungen im Sinne des § 73 ThürBO,
  • andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn eine Entscheidung nach anderem Recht durch eine Baugenehmigung ersetzt wird (sog. "Aufgedrängtes Fachrecht").

Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen sind z. B. denkmalschutzrechtliche Entscheidungen.

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind in Eigenverantwortung durch die Bauherrschaft und die anderen am Bau Beteiligten einzuhalten.