Hortgebühren
Jedes Kind in Thüringen hat in der Primärstufe den Anspruch auf ganztägige Betreuungsangebote. Dieses außerunterrichtliche Betreuungsangebot wird über die Schulhorte abgesichert.
Schulhorte sind organisatorisch den Grundschulen angegliedert. In den Schulhorten arbeitet ausgebildetes Fachpersonal und gestaltet umfangreiche und vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote, fördert die Schülerinnen und Schüler und schafft die Voraussetzungen, dass jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten, prägen und ausbilden kann.
Der Besuch der Schulhorte ist freiwillig.
Die Antragstellung zur Aufnahme in den Hort erfolgt über die jeweilige Schule.
Bei den Mitarbeitern des Schulverwaltungsamtes im Fachbereich Hortgebühren haben Sie die Möglichkeit
- Fragen zum Hortantrag, zum Hortgebührenbescheid oder zum Änderungsgebührenbescheid zu stellen
- Änderungen des Einkommens, Familienstandes, der Bankverbindung sowie eine Adressänderung anzugeben