Das Schulverwaltungsamt nimmt die Verwaltungsaufgaben des Kreises Weimarer Land als Schulträger staatlicher Schulen nach dem Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) wahr. Es ist die Aufgabe des Schulträgers, die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Bildungslandschaft mit einer zukunftsfähigen Schulstruktur zu schaffen, damit der Kreis Weimarer Land auch in Zukunft eine attraktive Region mit Arbeits- und Lebensqualität bleibt.