Untere Naturschutzbehörde

Der Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen sind die wesentlichen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde.

  • Eingriffsregelung nach § 14ff BNatSchG
    - Naturschutzfachliche /-rechtliche Stellungnahmen zu Vorhaben
      (z.B. Baumaßnahmen, Immissionsschutzrechtlichen Anlagen oder wasserrechtlichen Verfahren)
    - Genehmigung von Baumfällungen    
  • Schutzgebiete (Ausweisung, Verwaltung und Pflege naturschutzrechtlicher  Schutzgebiete)
  • Landschaftspflege / Biotopschutz / Naturschutzförderung
  • nationaler und internationaler Artenschutzvollzug

Wir sind für Sie da

Frau Gläser
03644 540-691

Vollzug der Eingriffsregelung inkl. Baumfällungen für die Bereiche der VG Kranichfeld, 
Naturschutzförderprogramme (z.B. NALAP / KULAP)

Herr Schlosser
03644 540-186

Vollzug der Eingriffsregelung inkl. Baumfällungen für die Bereiche der VG Mellingen und der Stadt Bad Berka
Nationaler und internationaler Artenschutzvollzug (CITES)
Forstliche Vorhaben

Frau Dreßler
03644 540-673

Vollzug der Eingriffsregelung für die Bereiche der Stadt Apolda, Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Erfüllende Gemeinde Bad Sulza, Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße;
Baumfällungen für die Bereiche der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, Erfüllende Gemeinde Bad Sulza, Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße ohne eigene Baumschutzsatzung oder im Außenbereich;
Geographisches Informationssystem (GIS)

n. n.
03644 540-694

Schutzgebiete (Pflege- und Vollzugsmaßnahmen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten)

Herr Hommeyer
03644 540-690

Vollzug der Eingriffsregelung inkl. Baumfällungen für die Bereiche der Stadt Blankenhain, VG Grammetal und VG Am Ettersberg
Einzelbaumfällungen für den Bereich der Stadt Apolda