Untere Naturschutzbehörde
Der Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen sind die wesentlichen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde.
- Eingriffsregelung nach § 14ff BNatSchG
- Naturschutzfachliche /-rechtliche Stellungnahmen zu Vorhaben
(z.B. Baumaßnahmen, Immissionsschutzrechtlichen Anlagen oder wasserrechtlichen Verfahren)
- Genehmigung von Baumfällungen - Schutzgebiete (Ausweisung, Verwaltung und Pflege naturschutzrechtlicher Schutzgebiete)
- Landschaftspflege / Biotopschutz / Naturschutzförderung
- nationaler und internationaler Artenschutzvollzug