Bauordnung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie der Nutzung und Instandhaltung baulicher Anlagen (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum).
Durch die Untere Bauaufsichtsbehörde werden Anträge der Bürger, z. B. auf Baugenehmigung sowie Anträge & Auskünfte zu Baulasten bearbeitet, im Bedarfsfalle finden Beratungen für Bürger statt. Es werden Baurechtswidrigkeiten behandelt, zum Beispiel, wenn von baulichen Anlagen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Aufgabengebiete.